Einzahlen

Grundsätzlich wird der Jahresbeitrag am 2. Freitag nach Neujahr von den Schifferbrüdern in bar vor geöffneter Lade eingezahlt. Es können auch Vertreter für einen Schifferbruder einzahlen.
Bevor das Einzahlen beginnt, muss erst das benötigte Material (Fahnen und Laden) geholt werden, und zwar von der Raiffeisen Bank und von der Kreissparkasse. Sobald die Vorstände am Veranstaltungsort zurück sind, wird der Einzahlungsraum hergerichtet. Wenn dieser korrekt aufgebaut ist, lässt der 1. Ältermann um Punkt 9 Uhr die Lade vom Schriftführer öffnen. Ist diese geöffnet, gilt Artikel 9 des Schweinsledernen Buches.

Zum neundten soll sich keiner undterstehen bey offener Laden, mit bedeckten Haupt zu sitzen,oder Bier, Toback und Brantewein zu trinken, sondern es soll ein jetweder sich still und schweigent halten,und waß einer oder der ander, vor Straffe oder sonsten zu thun schuldig,fein ordentlich wie sie gefordert werdender Laden abtragen, und wer darwider handelt soll in zwölf Schilling Straffe und nach Grobheit der Dinge in ein mehres verfallen sein.

Der 1. Ältermann überwacht den Ablauf und achtet z.B. auf das Tragen der Schifferbrüderschaftsabzeichen oder dass im Einzahlungsraum nicht geraucht oder gar Alkohol getrunken wird. Er verhängt ggf. Strafen und bedankt sich für Spenden. Hierbei kann er vom 2. Ältermann auch vertreten werden.
Parallel zum Einzahlen müssen die Herren Vorstände den Ballsaal aufbauen und schmücken. Der 1. Ältermann nimmt dann den Saal ab und es darf danach nichts mehr verändert werden.
Um 12 Uhr werden die Einnahmen gezählt und mit den Eintragungen in den Büchern verglichen.

Neuaufnahmen

Nachdem das Einzahlen beendet ist, werden die neuen Schifferbrüder aufgenommen. Der 1. Ältermann spricht ein paar traditionelle Worte zu den Vorgetretenen. (Gründung und Gründungszweck der Schifferbrüderschaft/ Schweinslederne Buch/ Lade/ Gehorsamsholz/ Willkommpokal und die Schipperhöge)
Dann werden die Rechte und Pflichten als Mitglied der Schifferbrüderschaft verlesen.
Jedes Mitglied der Brüderschaft ist verpflichtet:

• ZUM TRAGEN DER VERSTORBENEN Schifferbrüder
• ZUR ÜBERNAHME EINES AMTES
• ZUR BEACHTUNG DER SATZUNG

Dafür bietet die Brüderschaft:
Freien Eintritt zu den Veranstaltungen
und bei einem Todesfall das Zugrabetragen
Sind die Bewerber bereit diese zu akzeptieren, können sie sich einschreiben.

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